16.2.26 Widersprüchliche Aussagen im BKZ Artikel

Backnanger Kreiszeitung (BKZ) und Waiblinger Kreiszeitung (WKZ) berichten heute über die Schließung des Wohnheims für Spätaussiedler in Weissach im Tal. Der widersprüchliche Artikel in der BKZ reizte mich zu einem Leserbrief.

Mein Leserbrief vom 16.2.:

Was stimmt denn nun?

Einmal heißt es im Artikel als Aussage von Martina Keck vom LRA: „Eine zusätzliche Unterkunft herzurichten, wäre organisatorisch, sozial und wirtschaftlich deutlich ungünstiger gewesen.“ Weiter unten heißt es dann: „Der Landkreis erzielt durch die Änderungen keine finanziellen Vorteile“. Was stimmt denn nun? Sicher erzielt der Landkreis finanzielle Vorteile, weil der organisatorische und wirtschaftliche Aufwand verringert wird. Ungünstiger stehen nur die betroffenen Menschen da. Die soziale Frage muss hinter dem finanziellen Vorteil für den Kreis zurücktreten.

Wo ein Wille ist, gibt es auch einen Weg. Ein möglicher Weg wäre, leerstehenden Wohnraum nach dem Zweckentfremdungsverbot zu enteignen und in der Regie der Gemeinde oder des Kreises an die betroffenen Menschen zu vermieten. Die Gesetze dafür gibt es. Nur trauen sich die Verwaltungen nicht, diese gegenüber den Eigentümern auch einzusetzen. 

Quelle zum Zweckentfremdungsverbot: 
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/zweckentfremdungsverbot
https://www.spd-landtag-bw.de/entschieden-gegen-zweckentfremdung-vorgehen-leerstand-reduzieren-bausteine-fuer-mehr-wohnraum-im-land/?doing_wp_cron=1771257307.9530599117279052734375

Mit freundlichen Grüßen Reinhard Muth

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