6.8. BKZ Windkraft Investor will nicht warten

Die Backnanger Kreiszeitung berichtete schon gestern über die Verzögerung beim Regionalplan und die Reaktion eines Investors dazu: "Uhl Windkraft will nicht mehr auf Regionalplan warten". Der Artikel ist auch bei Facebook zu finden. Dort lohnt es sich, mal in die Kommentare zu schauen :-)

Im Artikel geht es um den Windpark bei Aspach und Oppenweiler. Die Unterüberschrift lautet:

"Das Ellwanger Unternehmen peilt für den geplanten Windpark in Aspach und Oppenweiler ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren an."

Ein rechtskräftiger Regionalplan ist somit nach wie vor nicht in Sicht. Das weiß auch Matthias Pavel, Leiter Projektierung bei Uhl Windkraft: „In der Tat wird sich die erneute Beschlussfassung des Regionalplans wohl noch eine Weile ziehen. Wir gehen davon aus, dass nicht vor Ende 2027 mit einem wirksamen Regionalplan zu rechnen sein wird.“

Liegt das Projekt bis dahin also auf Eis? Nicht unbedingt. Es gibt nämlich ein Instrument, das den Prozess beschleunigen könnte: ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren (siehe Infotext). Und mit ebendiesem Instrument beschäftigt sich Uhl Windkraft dieser Tage. „Wir sind derzeit im Austausch mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt des Rems-Murr-Kreises über die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens und die dafür erforderlichen Unterlagen“, bestätigt Matthias Pavel.

Zielabweichungsverfahren: ein Umweg, der Zeit spart?

Rechtslage Grundsätzlich dürfen Bauvorhaben im Außenbereich, die den jeweiligen Raum stark beeinflussen, der sogenannten Raumordnung nicht widersprechen. Diese berücksichtigt und regelt verschiedene Nutzungsansprüche an ein Gebiet. Der geplante Windpark auf der Amalienhöhe befindet sich nach derzeitiger Rechtslage in einem sogenannten regionalen Grünzug. Diese gelten in der Raumordnung als „freiraumschützendes Ziel“, was dem Bau eines Windparks entgegensteht. Für die Umsetzung bedarf es daher einer entsprechend geänderten Rechtsgrundlage: der Ausweisung als Vorranggebiet im Regionalplan.

Verfahren Das Zielabweichungsverfahren ist beim Regierungspräsidium angesiedelt. Es handelt sich um ein eigenständiges Verfahren, in dem gemäß Raumordnungsgesetz eine Abweichung von einem bestehenden Ziel der Raumordnung auf Antrag zugelassen werden soll. Anstatt also wie geplant die neue Rechtsgrundlage zu nutzen, soll stattdessen in der bestehenden eine Ausnahme erwirkt werden.

Ablauf Im Verfahren wird durch das Regierungspräsidium eine eigene Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange, aber auch beispielsweise anerkannter Umweltverbände durchgeführt, in der diese sich zur Zielabweichung äußern können. Die Erkenntnisse fließen dann in die Entscheidung des Regierungspräsidiums ein. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Zielabweichungsverfahren nicht vorgesehen.

Anerkannte Umweltverbände wie der BUND, der NABU oder der LNV (Landesnaturschutzverband) können ihre Einwände ins Verfahren einbringen. Die jeweiligen Bürgerinitiativen bleiben von der Beteiligung ausgeschlossen.


Den ganzen Artikel kann man hier auch als PDF-Datei lesen.

 

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