
3.8. Regionalplan für Windkraft verzögert sich
Weiter unten heißt es:
Der Verband Region Stuttgart muss nacharbeiten, weil sich ein Vorranggebiet in Böhmenkirch im Landkreis Göppingen teilweise mit Flächen überschneidet, für die besondere Naturschutzvorschriften gelten. Die gesamten Planunterlagen müssen deshalb überarbeitet und erneut ausgelegt werden.
Weil MitarbeiterInnen beim Regionalverband nicht sorgfältig gearbeitet haben, stehen jetzt alle Projekte in der Region Stuttgart in einer Warteschleife. Das kann doch nicht wahr sein!
Dann könnte aber das bisher vorgesehene beschleunigte Verfahren nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) nicht mehr angewandt werden, gibt Schlecht zu Bedenken. Darin sind in Paragraf 6 Erleichterungen für die Genehmigung von Windrädern an Land geregelt. Es entfallen zum Beispiel die Umweltverträglichkeitsprüfung und die artenschutzrechtliche Prüfung, außerdem findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, wenn keine Nachweise für erhebliche negative Auswirkungen für die Umwelt vorliegen.
Diesen Abschnitt im Artikel verstehe ich noch nicht richtig. Soll es wahr sein, dass Umweltverträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nötig sind??? Oder soll nur eine doppelte Prüfung vermieden werden, weil für den Regionalplan diese Prüfungen schon durchgeführt wurden?
Hier gibt es den Artikel als PDF-Datei.
Aktuelle Information zum Thema auf der Startseite zur Regionalplanung Wind:
Aktueller Verfahrensstand
Im Rahmen des anschließend an den Satzungsbeschluss stattfindenden Anzeigeverfahrens zur Erlangung der Rechtskraft hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Einwendungen gegenüber der vorgelegten Planung des Verbands Region Stuttgart erhoben. Die eingehende Prüfung hat ergeben, dass die derzeit ausgewiesenen geplanten Vorrangflächen in Konflikt mit den Anforderungen des § 7 Abs. 6 des Raumordnungsgesetzes (ROG) stehen. Dieser Konflikt macht zwingend erforderliche Nacharbeiten an der bestehenden Planungsgrundlage in Bezug auf Natura2000 notwendig. Hieraus ergibt sich eine Verzögerung im Eintritt der Rechtskraft, da die Überarbeitung eine erneute Beschlussfassung der Regionalversammlung bedingt.
Wer sich genauer informieren möchte, kann dies auch beim Regionalverband. Dort ist zum Beispiel eine Sitzungsvorlage zur 2. Offenlegung für die Vorraggebiete zu finden.




