8.6. Argumente für einen Windpark

Per Mail an einige Mitglieder im Gemeinderat versuche ich, falsche Argumente gegen den Windpark zu entkräften und positive Argumente für den Windpark einzuführen.

Erste Mail:

Sehr geehrter Herr ... !

Woher haben Sie Ihre laut BKZ Artikel in der Gemeinderatssitzung genannte Zahl von 15 Millionen Euro Zuschuss in 20 Jahren für den geplanten Windpark im Ochsenhau? 

Für neue Windenergieanlagen gibt es heute in Deutschland keine festen staatlichen Zuschüsse pro Windrad mehr. Seit 2017 wird die Förderung für größere Windenergieanlagen über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt. Betreiber erhalten keinen pauschalen Zuschuss, sondern eine sogenannte Marktprämie, die nur dann gezahlt wird, wenn der Börsenstrompreis unter dem in der Ausschreibung ermittelten Wert liegt. Im Gegenteil, wenn der Strompreis an der Börse über dem in der Ausschreibung festgelegten Wert liegt, muss der Betreiber der Anlage den darüber liegenden Teil abführen.

Ein wichtiger Punkt für die Diskussion im Gemeinderat ist der § 6 EEG. Dieser ermöglicht Kommunen, für Windenergieanlagen finanzielle Beteiligungen von bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde zu erhalten. Die Zahlungen gehen an die Standortgemeinden und benachbarte Gemeinden und können für kommunale Aufgaben verwendet werden. Bei den für den geplanten Windpark erwarteten 62.000 MWh/Jahr wären das 124.000,- €/Jahr für die Gemeindekasse. War das kein Thema in der Diskussion?

Quellen:

Bundesnetzagentur – Ausschreibungen Windenergie an Land

Bundesnetzagentur – Ausschreibungsverfahren Windenergie

EEG 2023 § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie

Informationen zur EEG-Vergütung und Marktprämie

Erste Antwort:

Sehr geehrter Herr Muth,

zuerst vielen Dank für die Quellen, die ich bereits kenne.

Grundsätzlich bin ich kein Windkraftgegner, sondern unterstütze die Windkraft, aber nur in Gegenden mit viel Wind, wo sich diese wirtschaftlich selbst tragen und wenig Natur zerstört wird.

Meine Informationen bezüglich den nicht kostendeckenden Erträgen von aktuell betriebenen WA in Schwachwindgebieten im Süddeutschen Raum stammen aus sicheren Quellen. Je nach Anlage und Standort werden dort zwischen 10 Mio. € und max. 20 Mio. € in der 20 jährigen Betriebszeit durch die EEG Umlage als Entschädigung an die Betreiber ausbezahlt. Die Auszahlungen basieren auf verschiedenen Grundlagen. Auch das ist ein Grund, warum bei uns der Strompreis am höchsten ist von allen Ländern.

Die Firma i-Terra  hat der Gemeinde Althütte einen Betrag in Höhe von ca. 76 TE im Jahr angeboten. Das war für uns aber kein Thema. Wir wollen uns aber nicht durch EEG Gelder bereichern und dafür unseren Ochsenhau verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen aus Althütte

Zweite Mail von mir:

Sehr geehrter Herr ... ,

schade, dass Sie Ihre Quellen über die Kosten und Erträge im süddeutschen Raum für Windkraftanlagen nicht nennen. So kann ich nicht nachvollziehen, wie der Unterschied zu Ihren und meinen Informationen entsteht.

Windkraftanlagen müssen sich seit 2022 auch in Schwachwindgebieten wirtschaftlich selbst tragen. Deshalb werden sie ja bei uns so hoch gebaut. Nur mit der Höhe in konstante Windströmungen kann auch eine Wirtschaftlichkeit erzielt werden.

Die EEG Umlage hatte schon bis 2022 nicht den hohen Strompreis bestimmt. Seit 2022 gibt es diese Umlage für Neuanlagen gar nicht mehr. Deshalb kann sich unsere Gemeinde auch nicht "durch EEG Gelder bereichern".

Persönlich bin ich von diesen hohen WEAs auch nicht begeistert. Statt immer neue Energiequellen zu schaffen, müssten wir als Gesellschaft auf Energieeffizienz setzen. (1) An erster Stelle kommt für uns Umweltschützer vom BUND und anderen Organisationen die Energieeinsparung und -effizienz. Erst danach folgt der Ausbau regenerativer Energiequellen. Für mich sind die hohen Windräder ein Mahnmal, dass wir unsere Effizienzziele noch lange nicht im Auge haben.
(1) An dieser Stelle zeigt sich, mit Energieeffizienz, das heißt unter anderem auch mit weniger Stromverbrauch, kann man kaum Geld verdienen, mit Energieerzeugung schon. 

In der Hoffnung, dass wir mit konkreten Quellenangaben unsere Meinungsverschiedenheiten ausräumen können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Reinhard Muth

Quelle: https://strom-report.com/strompreis-zusammensetzung/

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Strompreis

Zum Weiterlesen: https://www.eprimo.de/oekostrom/strompreisentwicklung

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Im Jahr 1998, als der Strommarkt eröffnet wurde, lag der Preis für Strom bei umgerechnet 17,11 ct/kWh. Bis 2025 hat sich dieser auf 39,7 ct/kWh mehr als verdoppelt.
  • Die Zusammensetzung des Strompreises besteht aus mehreren Faktoren, wobei die reinen Energiekosten den kleineren Posten ausmachen. Der größere Anteil, den die Verbraucher pro Kilowattstunde zahlen, fließt in Steuern, Abgaben und Netzgebühren.
  • Besonders ins Gewicht fallen die Netzentgelte sowie die EEG-Umlage. Letztere wurde jedoch mittlerweile abgeschafft.
  • Im Juni 2020, infolge der Corona-Pandemie, verabschiedete die Bundesregierung ein Hilfspaket, das unter anderem eine erstmalige Deckelung der EEG-Umlage beinhaltete. Dadurch kam es im Jahr 2021 zu einer Entlastung: Die Umlage sank dank Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt auf 6,5 ct/kWh.
  • Nach einer weiteren Absenkung der EEG-Umlage auf 3,72 ct/kWh im Jahr 2022 wurde diese im Rahmen des sogenannten „Osterpakets“ zum 1. Juli desselben Jahres endgültig gestrichen, um die Stromkosten für die Verbraucher zu senken.
  • Im Jahr 2022 führte der Angriff Russlands auf die Ukraine zu einer Energiekrise, die die Energiepreise in die Höhe trieb. Als Reaktion auf den Gaslieferstopp aus Russland wurden die Kosten für Strom und Gas zeitweise auf über 50 ct/kWh getrieben.
  • Um die Haushalte zu entlasten, führte die Regierung ab dem 1. März 2023 eine Preisbremse für Strom und Gas ein. Für 80 % des Stromverbrauchs aus dem Vorjahr galt ab dem 1. Januar 2023 ein festgelegter Höchstpreis. Diese Maßnahme diente nicht nur zur Kostenreduktion, sondern auch, um den Energieverbrauch zu drosseln.
  • Zum Ende des Jahres 2023 wurde die Preisbremse jedoch wieder aufgehoben, nachdem sich die Energiekosten stabilisiert hatten.
  • Seit 2024 haben sich die Strompreise auf einem Niveau unter 40 ct/kWh eingependelt. Frühere, niedrigere Preise wie vor der Energiekrise konnten bisher nicht wieder erreicht werden.

Mich überrascht selbst, dass die Haushalts(!)strompreise in einigen EU-Ländern noch etwas höher sind als in Deutschland.

In jeder offenen Diskussion kann man etwas dazu lernen. Das Argument mit den EEG Geldern ist gar nicht so falsch. Die betroffenen Gemeinden werden ja nach EEG §6 am Ertrag der WEAs beteiligt. Der Ertrag kommt natürlich aus den Stromkosten, die wir Bürger bezahlen müssen. Deshalb ist es gar nicht so falsch, wenn der Gemeinderat auf EEG Gelder verzichten möchte. Doch das hat keinen Einfluss auf die Genehmigung des Windparks! Im Gegenteil, damit wird der Gewinn, die Wirtschaftlichkeit des Windparks erhöht. Ob das der Gemeinderat so möchte?

Für Korrekturen, Ergänzungen und weiteren Anregungen bin ich sehr dankbar!

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