
13.7.BUND und NABU gegen Windpark auf dem Lammerskopf
In der Nachricht heißt es gleich ganz zu Anfang: "Die Windräder auf der Heidelberger Höhenzug Lammerskopf können kommen: Darüber haben am Sonntag die Bürger aus Heidelberg abgestimmt." In den folgenden Sätzen wird dann diese Aussage relativiert: "Stadt Heidelberg kann Windpark weiter planen". Es geht nur um die Aufstellung eines Bebauungsplans. Es ist eher unwahrscheinlich, dass auf diesem Gebiet später tatsächlich ein Windpark realisiert werden kann. BUND und NABU weisen deutlich darauf hin, dass es sich um ein streng geschütztes FFH-Gebiet handelt. Aus diesem Grund ist der Lammerskopf vom Regionalverband auch aus der Liste der Vorranggebiete gestrichen worden.
Die Freude der Bürger von Heidelberg über einen günstigen Strombezug aus eigener regenerativer Quelle ist sehr verständlich. Doch es fehlt die Abwägung zum geltenden Naturschutzrecht. Nun betreibt die Stadtverwaltung einen hohen Aufwand für die Aufstellung des Bebauungsplan, der wenig Aussicht auf Umsetzung hat.

Johannes Enssle und Sylvia Pilarsky-Grosch bei einer Begehung vor Ort.
Bild: Julius Schmidt BUND BW
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende BUND Baden-Württemberg
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist essenziell für den Klimaschutz, und damit auch für den Natur- und Artenschutz. Aber das geht nicht um jeden Preis. Für eine nachhaltige Energiewende müssen Klima- und Artenschutz zusammen gedacht werden. Ökologisch hochwertige Gebiete wie der Lammerskopf müssen aus der Kulisse der Teilregionalplanung gestrichen werden, um windenergiesensiblen Arten Rückzugsmöglichkeiten zu bieten.“
Johannes Enssle, Landesvorsitzender NABU Baden-Württemberg
„Der Regionalverband hat FFH-Gebiete grundsätzlich als Ausschlussflächen für die Windenergienutzung definiert. Trotzdem konnten in der ersten Offenlage für die Region Rhein-Neckar mehr als vier Prozent der Fläche als Vorrangflächen identifiziert werden. Das ist mehr als doppelt so viel, wie eigentlich notwendig. Vor diesem Hintergrund verwundert es mich umso mehr, dass am Lammerskopf nun eine Ausnahme gemacht werden soll.“
Quelle: https://www.nabu-heidelberg.de/themen-und-projekte/windkraftanlagen/
Unter obigem Link kann der interessierte Leser zahlreiche weitere detaillierte Informationen zum geplanten Windpark finden.
Leserbrief des BUND Steinachtal:
Windkraft um jeden Preis
OB Würzner möchte um jeden Preis Windräder auf dem Lammerskopf. Grund dafür ist sein Versprechen, die Stadt bis 2030 klimaneutral zu machen? Der BUND begrüßt dieses ehrgeizige Ziel grundsätzlich, jedoch nicht um jeden Preis. Gebiete höherer Schutzkategorien (z.B. Natura2000) dürfen den Klimazielen nicht von vornherein untergeordnet werden; Biodiversitäts- und Klimakrise sind mindestens ebenbürtig.
Warum am Projekt „Lammerskopf“ festgehalten wird, ist nicht nachvollziehbar, zumal auf Heidelberger Gemarkung ein Vorranggebiet für Windkraft zur Verfügung steht. Der Wald am „Weißen Stein/Hohen Nistler“ ist zwar aus Naturschutzsicht nicht unproblematisch, dabei aber kein FFH-Gebiet. Die rechtlichen Hürden dort sind also deutlich niedriger. Zudem liegt dort ein positiver Bürgerentscheid vor und ein Umweltgutachten wurde in Auftrag gegeben. Der BUND hofft, dass es gelingt, beim Eingriff Klima- und Artenschutz miteinander zu vereinbaren.
Ein Bürgerentscheid zum „Lammerskopf“ ist dagegen eine Verschwendung von Steuergeldern: Der Gemeinderat hat sich für das Projekt ausgesprochen. Der OB sucht offenbar nur eine zusätzliche Legitimation. Tatsächlich scheiterte das Projekt Lammerskopf jedoch an naturschutzfachlichen Fragen. In weiteren Verfahren wird auf Grundlage fachlicher Argumente entschieden – nicht nach Wahlergebnissen. Oder soll hier politischer Druck aufgebaut werden, um geltendes Naturschutzrecht auszuhebeln?
Das vom Konsortium in Auftrag gegebene Gutachten ist in Teilen fehlerhaft: Wichtige Untersuchungen fehlen oder sind unzureichend, sowohl die Konzeption als auch die Interpretation lassen Zweifel an der Neutralität aufkommen. Die naturschutzrechtlichen Hürden werden daher unverändert bestehen bleiben. Der BUND behält sich deshalb rechtliche Schritte gegen eine Genehmigung vor.
Edit Spielmann und Jochen Schwarz, BUND Steinachtal





